CST GmbH – schirmmacher.com

Junker-Jonas-Platz 3 T. +43 5523 62 56 212
6840 Götzis/Österreich info@schirmmacher.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schirmmacher

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB) gelten für das Zustandekommen und die Abwicklung aller Verträge zwischen uns, der CST GmbH (schirmmacher.com), und unseren Kunden, im Folgenden "Vertragspartner" genannt.

1.2 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung gelten ausschließlich unsere AGB. Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur akzeptiert, sofern sie sich mit unseren AGB decken oder nur geringfügig abweichen. Entgegenstehende oder von unseren AGB mehr als nur unerheblich abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir grundsätzlich nicht an. Wir behalten uns aber vor, ihre Geltung ausdrücklich anzuerkennen.

1.3 Alle Lieferungen und Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachfolgenden AGB, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Angaben auf unserer Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Unsere auf Ihre Anfrage ergehenden Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung in Schriftform (vgl. zur Schriftform Punkt 4.2.) verbindlich.

2.2 Weicht unsere Auftragsbestätigung nach Auffassung des Vertragspartners von seiner Bestellung ab, hat er dies unverzüglich nach Erhalt bzw. Zugang unserer Auftragsbestätigung in Schriftform zu rügen. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als richtig und ist beiderseits verbindlich.

2.3 Von uns zu einer Druckvorlage in hoher Qualität verarbeitet werden können lediglich Daten in vektorisierter Form oder in hoher Auflösung verarbeitet werden. Wenn die Datenqualität nicht ausreichend ist, kann diese von uns aufbereitet werden. Auf Wunsch erhält der Vertragspartner dazu ein Angebot.

3. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN

3.1 Änderungen an der Druckvorlage, die der Vertragspartner nach Verbindlichwerden der Auftragsbestätigung wünscht, werden nur gegen Mehrkosten ausgeführt und haben zwangsläufig eine Verlängerung der Lieferfrist zur Folge.

3.2 Nachträgliche Änderungen sind insbesondere auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen nur geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3.3 Berechnet werden bis zur Äußerung des Änderungswunsches für die Auftragsbearbeitung bereits angefallene Kosten und noch anfallende Mehrkosten sowie auch die Kosten eines Maschinenstillstandes, der durch den Änderungswunsch des Vertragspartners verursacht wird.

3.4 Die Änderungen bedürfen unserer Bestätigung in Schriftform.

4. SCHRIFTFORMKLAUSEL

4.1 Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Schriftform.

4.2 Schriftform im Sinne dieser AGB bedeutet stets mindestens Telefax oder Email mit Scan des Originaldokuments mit Originalunterschrift.

4.3 Die Richtigkeit und Vollständigkeit von in Schriftform getroffenen Vereinbarungen werden widerleglich vermutet.

5. VERTRAGSPARTNER

5.1 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt allein der Besteller als leistungsberechtigter Vertragspartner, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Gewährleistungsansprüche kann der Vertragspartner uns gegenüber nur geltend machen, wenn und soweit auch sein Vertragspartner ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

6. PREISE

6.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto. Wenn nichts anderes vereinbart wurde gelten die Preise ab unserem Werk/Lager bzw. dem Werk/Lager unserer Erfüllungsgehilfen zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, jedoch nicht länger als drei Monate ab Zugang des Angebots beim Vertragspartner.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Die Rechnung wird unter dem Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den vereinbarten Empfänger bei uns oder unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt.

7.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.3 Bei Erstkunden und in begründeten Fällen behalten wir uns vor, nur gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu verlangen.

7.4 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7.5 Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Zahlungsverzug ein. Damit sind wir berechtigt, vom darauffolgenden Tag an Verzugszinsen

zu fordern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

7.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen eines Vertragspartners ein, die Zweifel an dessen Zahlungsunfähigkeit begründen, werden alle unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzubehalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE

8.1 Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der Einzelheiten des Auftrags und nicht vor Eingang der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer Anzahlung, sofern diese vereinbart wurde.

8.2 Sind keine Liefertermine vereinbart, aber eine nach einem bestimmten Zeitraum bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Druckvorlagen durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner daraufhin Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt mit Bestätigung der Änderung in Schriftform eine neue Lieferzeit.

8.3 Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Vertrieb oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung, wenn wir die Behinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

8.4 Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus bereits erfolgten Teillieferungen nicht, es sei denn, der Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse. Unser Vertragspartner ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir auf seine Aufforderung hin nicht erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern werden.

8.5 Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Vertragspartner zur Geltendmachung weiterer Ansprüche erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt zu setzende, angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner einen ihm aus der Verzögerung entstandenen Schaden ersetzt verlangen, sofern er ihn nachweisen kann.

8.6 Die Lieferzeit endet, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt oder mit Einlagerung.

9. VERSAND

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, behalten wir uns die Wahl von Versandart und -weg vor.

9.2 Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und dann zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.

10. OFFENER / VERDECKTER SCHADEN

10.1 Im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen sind, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt, schriftlich anzumelden: Offene Schäden und Fehlmengen am Rollschein, verdeckte Schäden und Fehlmengen innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der Ware.

10.2 Unsere Versicherung behält es sich vor, Schäden vor Ort durch einen Sachverständigen direkt begutachten zu lassen.

11. TEILLIEFERUNGEN

11.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Vertragspartner zumutbar sind. Diese werden gegebenenfalls gemäß

diesen Geschäftsbedingungen zur Zahlung fällig.

12. ANNAHMEVERZUG

12.1 Kommt der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug, so sind wir, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern.

12.2 Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.

13.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen mit dem vom Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen über.

13.3 Vor vollständiger Bezahlung darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

13.4 Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass ihm unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt und er die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns abtritt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.

13.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser Verlangen, unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Vertragspartners erforderlich sind.

13.6 Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vertragspartners, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen unverzüglich mitzuteilen.

14. GEWÄHRLEISTUNG

14.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Empfang der Ware.

14.2 Die gesetzliche Mängelhaftung wird von der allgemeinen Haftungsbegrenzung (Punkt 18 dieser AGB) nicht berührt.

14.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

15.1 Für Schäden, die Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit sind, haften wir nur, wenn sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

15.2 Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.3 Unberührt hiervon bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.4 Unberührt bleibt außerdem auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Schutzpflichten. Die Haftung ist jedoch insoweit auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt. Punkt 18.1 bleibt von dieser Beschränkung unberührt.

15.5 Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

16. DATEN DES VERTRAGSPARTNERS

16.1 Vom Vertragspartner oder durch einen von ihm eingesetzten Dritten zugelieferte Datenträger oder übertragene Daten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht lesbare oder offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Daten.

16.2 Vor Datenübermittlungen hat der Vertragspartner jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen.

16.3 Wir sind berechtigt, für unsere Geschäftszwecke im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung, Kopien der Daten anzufertigen.

16.4 Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. Uns trifft keine Verpflichtung zur Speicherung für den Vertragspartner.

16.5 Vom Vertragspartner stammende Daten und Datenträger werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Daten und Datenträger versichert werden, hat dies, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, der Vertragspartner selbst zu besorgen.

17. URHEBERRECHT

17.1 Sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an eigenen Skizzen und Entwürfen verbleiben vorbehaltlich abweichender anderweitiger Vereinbarung bei uns.

17.2 Für die Prüfung des Rechts der Nutzung der uns zur Verwendung als Druckvorlage übermittelten Texte und Bilder ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Er bestätigt, dass die Vervielfältigung der uns übermittelten Druckvorlage durch uns in seinem Auftrag nicht die Urheber- Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter widerrechtlich verletzt. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

17.3 Der Vertragspartner übernimmt die Haftung, wenn durch die Ausführung seines uns erteilten Auftrags Urheber- Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hat uns, vorbehaltlich einer Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung) freizustellen.

18. DATENSCHUTZ

Für die Begründung und Durchführung sowie gegebenenfalls auch für die Beendigung der Druckaufträge werden von uns personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt. Darauf wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

19. WERBUNG

19.1 Auch behalten wir uns vor, die im Auftrag des Vertragspartners gefertigten Artikel als Muster oder zu Werbezwecken zu verwenden.

19.2 Der Vertragspartner kann der Verwendung zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen.

20. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANDWENDBARES RECHT

20.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Götzis in Österreich.

20.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Feldkirch.

20.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem österreichischen Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz, seinen ständigen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung im Ausland hat.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

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